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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 207/66 2 Ob 207/66 Entscheidungstext OGH 01.09.1966 2 Ob 207/66
RECHTSPRECHUNG
RS0026858
Schadensteilung: Bei Unfällen auf Baustellen kann es unter Umständen zu einer Schadensteilung kommen. Zum Beispiel im Verhältnis 2:1 zwischen einem Baupolier, der die Baustelle auf einer Landstraße nicht beleuchtet und einem Motorradfahrer, der nicht auf Sicht fährt.
- Rechtssatz:
Verschuldensaufteilung 2 : 1 zwischen verantwortlichem Baupolier, der Baustelle auf einer Landstraße nicht beleuchtet, und Motorradfahrer, der nicht auf Sicht fährt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob207/66
- Schlagworte:
- Baustellensicherung
- Entscheidung:
- 01.09.1966
- Norm:
- ABGB §1304 BIIIa
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 207/66 2 Ob 207/66 Entscheidungstext OGH 01.09.1966 2 Ob 207/66