zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0026858


Schadensteilung: Bei Unfällen auf Baustellen kann es unter Umständen zu einer Schadensteilung kommen. Zum Beispiel im Verhältnis 2:1 zwischen einem Baupolier, der die Baustelle auf einer Landstraße nicht beleuchtet und einem Motorradfahrer, der nicht auf Sicht fährt.


Rechtssatz:

Verschuldensaufteilung 2 : 1 zwischen verantwortlichem Baupolier, der Baustelle auf einer Landstraße nicht beleuchtet, und Motorradfahrer, der nicht auf Sicht fährt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob207/66

Schlagworte:

Entscheidung:
01.09.1966

Norm:
ABGB §1304 BIIIa

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 207/66 2 Ob 207/66 Entscheidungstext OGH 01.09.1966 2 Ob 207/66