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RECHTSPRECHUNG


RS0026923


Fährt ein Fahrzeuglenker trotz einem auf seinem Fahrstreifen befindlichen nach links weisenden Richtungspfeil geradeaus weiter und wird durch ein vor der Kreuzung geradeaus fahrendes, nach der Kreuzung nach links gelenktes (bedeutet keinen Fahrstreifenwechsel) Fahrzeug abgedrängt, so verantwortet er allein das Verschulden am Unfall.


Rechtssatz:

Fährt ein Fahrzeuglenker trotz einem auf seinem Fahrstreifen befindlichen nach links weisenden Richtungspfeil geradeaus weiter und wird durch ein vor der Kreuzung geradeaus fahrendes, nach der Kreuzung nach links gelenktes (bedeutet keinen Fahrstreifenwechsel) Fahrzeug abgedrängt, so verantwortet er allein das Verschulden am Unfall.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob209/75

Schlagworte:

Entscheidung:
29.10.1975

Norm:
ABGB §1304 BIIb
StVO §3 B1c
StVO §9 Abs6
StVO §11 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 209/75 8 Ob 209/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 8 Ob 209/75