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RECHTSPRECHUNG


RS0026938


Motorrad und Lastkraftwagen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kurve, ohne Signal zu geben, der Motorradfahrer fährt nicht bremsbereit (Füße nicht auf den Rastern) und unterläßt es, eine wirksame Bremshandlung vorzunehmen, wodurch er den Unfall leicht hätte verhindern können. Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Motorradfahrers.


Rechtssatz:

Motorrad und Lastkraftwagen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kurve, ohne Signal zu geben, der Motorradfahrer fährt nicht bremsbereit (Füße nicht auf den Rastern) und unterläßt es, eine wirksame Bremshandlung vorzunehmen, wodurch er den Unfall leicht hätte verhindern können. Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Motorradfahrers.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob16/67

Schlagworte:

Entscheidung:
02.02.1967

Norm:
ABGB §1304 BIIc
StVO §20 Abs1 ID

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 16/67 2 Ob 16/67 Entscheidungstext OGH 02.02.1967 2 Ob 16/67