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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 202/67 2 Ob 202/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 Ob 202/67 Veröff: ZVR 1968/152 S 265
RECHTSPRECHUNG
RS0026944
Mitverschulden: Bei Unfällen auf Baustellen kann dem Geschädigten unter Umständen ein Mitverschulden anzulasten sein. Zum Beispiel von 80%, wenn ein Fußgänger eine Abkürzung über eine ersichtlich unvollendete Baustelle nimmt, dabei nicht genau auf den Weg achtet und so in ein nicht abgedecktes Aushubloch fällt.
- Rechtssatz:
Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines fünfundsechzigjährigen Fußgängers, der den kürzesten Weg über eine ersichtlich unvollendete Baustelle nimmt, nicht genau auf den Weg achtet und in ein unabgedecktes und unzureichend beleuchtetes Aushubloch stürzt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob202/67
- Schlagworte:
- Baustellensicherung
- Entscheidung:
- 06.07.1967
- Norm:
- ABGB §1304 BVIa
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 202/67 2 Ob 202/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 Ob 202/67 Veröff: ZVR 1968/152 S 265