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RECHTSPRECHUNG


RS0027111


Verschuldensteilung 3 : 2 zu Gunsten des bei Dunkelheit mit unbeleuchtetem Fahrzeug in ausgeleuchteter Kreuzung relativ zu schnell fahrenden Mopedlenkers im Verhältnis zu einem nach Vorrangverzicht plötzlich wieder anfahrenden Personenkraftwagenlenker.


Rechtssatz:

Verschuldensteilung 3 : 2 zu Gunsten des bei Dunkelheit mit unbeleuchtetem Fahrzeug in ausgeleuchteter Kreuzung relativ zu schnell fahrenden Mopedlenkers im Verhältnis zu einem nach Vorrangverzicht plötzlich wieder anfahrenden Personenkraftwagenlenker.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob143/77

Schlagworte:

Entscheidung:
15.09.1977

Norm:
ABGB §1304 BIIId
StVO §19 Abs8 BVIII
StVO §20 Abs1 IC2
StVO §60 Abs3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 143/77 2 Ob 143/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 2 Ob 143/77