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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 234/68 2 Ob 234/68 Entscheidungstext OGH 05.09.1968 2 Ob 234/68 Veröff: ZVR 1969/174 S 156
RECHTSPRECHUNG
RS0027115
Einen Motorradfahrer, der gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verstößt, trifft gegenüber einem bei Vorhandensein eines Banketts den rechten Fahrbahnrand benützenden Fußgänger drei Fünftel des Mitverschuldens.
- Rechtssatz:
Einen Motorradfahrer, der gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verstößt, trifft gegenüber einem bei Vorhandensein eines Banketts den rechten Fahrbahnrand benützenden Fußgänger drei Fünftel des Mitverschuldens.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob234/68
- Schlagworte:
- Motorradunfall
- Entscheidung:
- 05.09.1968
- Norm:
- ABGB §1304 BIIIe
StVO §20 Abs1 D
StVO §76 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 234/68 2 Ob 234/68 Entscheidungstext OGH 05.09.1968 2 Ob 234/68 Veröff: ZVR 1969/174 S 156