zurück
WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 33/68 2 Ob 33/68 Entscheidungstext OGH 07.03.1968 2 Ob 33/68
RECHTSPRECHUNG
RS0027207
Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug – Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.
- Rechtssatz:
Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug - Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob33/68
- Schlagworte:
- Kreuzungsunfall
- Entscheidung:
- 07.03.1968
- Norm:
- ABGB §1304 BIIb
EKHG §11
StVO §19 Abs1 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 33/68 2 Ob 33/68 Entscheidungstext OGH 07.03.1968 2 Ob 33/68