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RECHTSPRECHUNG


RS0027207


Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug – Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.


Rechtssatz:

Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug - Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob33/68

Schlagworte:

Entscheidung:
07.03.1968

Norm:
ABGB §1304 BIIb
EKHG §11
StVO §19 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 33/68 2 Ob 33/68 Entscheidungstext OGH 07.03.1968 2 Ob 33/68