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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 264/77 2 Ob 264/77 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 264/77
8 Ob 199/82 8 Ob 199/82 Entscheidungstext OGH 14.10.1982 8 Ob 199/82 Auch; Beisatz: Hier: Verschuldensteilung 1 : 1 im Sinne der Revision des Teiles, der im Vorrang war und die zulässige Geschwindigkeit von vierzig km/h um sieben km/h überschritt. (T1) Veröff: ZVR 1983/331 S 366
RECHTSPRECHUNG
RS0027259
Steht einer Vorrangsverletzung eine nicht besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gegenüber, dann muss dies zur Annahme eines überwiegenden Verschuldens desjenigen führen, der den Vorrang verletzt hat.
- Rechtssatz:
Steht einer Vorrangsverletzung eine nicht besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gegenüber, dann muß dies zur Annahme eines überwiegenden Verschuldens desjenigen führen, der den Vorrang verletzt hat.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob264/77; 8Ob199/82
- Schlagworte:
- Vorrangverletzung
- Entscheidung:
- 09.02.1978
- Norm:
- ABGB §1304 BIIb
StVO §19 AIIb1
StVO §20 IA4 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 264/77 2 Ob 264/77 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 264/77
8 Ob 199/82 8 Ob 199/82 Entscheidungstext OGH 14.10.1982 8 Ob 199/82 Auch; Beisatz: Hier: Verschuldensteilung 1 : 1 im Sinne der Revision des Teiles, der im Vorrang war und die zulässige Geschwindigkeit von vierzig km/h um sieben km/h überschritt. (T1) Veröff: ZVR 1983/331 S 366