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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 299/67 2 Ob 299/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 2 Ob 299/67
RECHTSPRECHUNG
RS0027305
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet bremst.
- Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet bremst.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob299/67
- Schlagworte:
- Dunkelheitsunfall
- Entscheidung:
- 25.10.1967
- Norm:
- ABGB §1304 BIIf
StVO §76 Abs1 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 299/67 2 Ob 299/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 2 Ob 299/67