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RECHTSPRECHUNG


RS0027305


Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet bremst.


Rechtssatz:

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet bremst.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob299/67

Schlagworte:

Entscheidung:
25.10.1967

Norm:
ABGB §1304 BIIf
StVO §76 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 299/67 2 Ob 299/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 2 Ob 299/67