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RECHTSPRECHUNG


RS0027482


Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig km/h) einhält und zu weit rechts fährt.


Rechtssatz:

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig km/h) einhält und zu weit rechts fährt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob164/77

Schlagworte:

Entscheidung:
23.11.1977

Norm:
ABGB §1304 BIIf
StVO §20 II
StVO §76 III

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 164/77 8 Ob 164/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 8 Ob 164/77