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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 164/77 8 Ob 164/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 8 Ob 164/77
RECHTSPRECHUNG
RS0027482
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig km/h) einhält und zu weit rechts fährt.
- Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig km/h) einhält und zu weit rechts fährt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob164/77
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 23.11.1977
- Norm:
- ABGB §1304 BIIf
StVO §20 II
StVO §76 III - Kategorie:
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Entscheidungstexte
8 Ob 164/77 8 Ob 164/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 8 Ob 164/77