zurück
WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 208/76 8 Ob 208/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 8 Ob 208/76
RECHTSPRECHUNG
RS0027489
Hat der Schädiger vorsätzlich oder grob sorglos gehandelt, so fällt in der Regel ein leicht sorgfaltswidriges Verhalten des Geschädigten nicht ins Gewicht und führt nicht zu einer Schadensteilung (volltrunkener Motorradfahrer fährt auf der linken Straßenseite einen vom Gehsteig auf die Straße tretenden Fußgänger nieder).
- Rechtssatz:
Hat der Schädiger vorsätzlich oder grob sorglos gehandelt, so fällt in der Regel ein leicht sorgfaltswidriges Verhalten des Geschädigten nicht ins Gewicht und führt nicht zu einer Schadensteilung (volltrunkener Motorradfahrer fährt auf der linken Straßenseite einen vom Gehsteig auf die Straße tretenden Fußgänger nieder).
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob208/76
- Schlagworte:
- Motorradunfall
- Entscheidung:
- 07.12.1976
- Norm:
- ABGB §1304 BI
StVO §76 Abs1 I - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 208/76 8 Ob 208/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 8 Ob 208/76