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RECHTSPRECHUNG


RS0027512


Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Autofahrers, der gröblich den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verletzte und die ihm zukommende Fahrbahnhälfte entgegen den Bestimmungen des § 7 Abs 1 und 2 StVO verließ und auf die linke Fahrbahnseite zu den Fußgehern hinfuhr, wogegen diese eine ganze Fahrbahnhälfte blockierten.


Rechtssatz:

Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Autofahrers, der gröblich den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verletzte und die ihm zukommende Fahrbahnhälfte entgegen den Bestimmungen des § 7 Abs 1 und 2 StVO verließ und auf die linke Fahrbahnseite zu den Fußgehern hinfuhr, wogegen diese eine ganze Fahrbahnhälfte blockierten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob241/80

Schlagworte:

Entscheidung:
03.03.1981

Norm:
ABGB §1304 BIIf
StVO §76 IIb

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 241/80 2 Ob 241/80 Entscheidungstext OGH 03.03.1981 2 Ob 241/80 Veröff: ZVR 1982/44 S 39