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RECHTSPRECHUNG


RS0027678


Verschuldensteilung 2 : 1 zuungunsten eines unaufmerksam und nicht auf Sicht fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der einen in Straßenmitte gehenden Fußgänger von hinten niederstößt. Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Fußgängers, der mitten auf der Autobahn entgegenkommenden Autos entgegenlief und dem Personenkraftwagenlenker, der unaufmerksam mit fünfunddreißig bis vierzig km/h an dem schwer havarierten Unfallfahrzeug und auf der Fahrbahn liegenden Unfallopfern vorbeifahren wollte und dabei den Fußgänger niederstieß.


Rechtssatz:

Verschuldensteilung 2 : 1 zuungunsten eines unaufmerksam und nicht auf Sicht fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der einen in Straßenmitte gehenden Fußgänger von hinten niederstößt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob232/67; 2Ob124/77; 8Ob94/87

Schlagworte:

Entscheidung:
21.09.1967

Norm:
ABGB §1304 BIIf
StVO §76 Abs1 IIa

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 232/67 2 Ob 232/67 Entscheidungstext OGH 21.09.1967 2 Ob 232/67
2 Ob 124/77 2 Ob 124/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 2 Ob 124/77 Auch
8 Ob 94/87 8 Ob 94/87 Entscheidungstext OGH 16.02.1988 8 Ob 94/87 Vgl auch; Beisatz: Hier: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Fußgängers, der mitten auf der Autobahn entgegenkommenden Autos entgegenlief und dem Personenkraftwagenlenker, der unaufmerksam mit fünfunddreißig bis vierzig km/h an dem schwer havarierten Unfallfahrzeug und auf der Fahrbahn liegenden Unfallopfern vorbeifahren wollte und dabei den Fußgänger niederstieß. (T1) Veröff: ZVR 1988/149 S 332