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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 232/67 2 Ob 232/67 Entscheidungstext OGH 21.09.1967 2 Ob 232/67
2 Ob 124/77 2 Ob 124/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 2 Ob 124/77 Auch
8 Ob 94/87 8 Ob 94/87 Entscheidungstext OGH 16.02.1988 8 Ob 94/87 Vgl auch; Beisatz: Hier: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Fußgängers, der mitten auf der Autobahn entgegenkommenden Autos entgegenlief und dem Personenkraftwagenlenker, der unaufmerksam mit fünfunddreißig bis vierzig km/h an dem schwer havarierten Unfallfahrzeug und auf der Fahrbahn liegenden Unfallopfern vorbeifahren wollte und dabei den Fußgänger niederstieß. (T1) Veröff: ZVR 1988/149 S 332
RECHTSPRECHUNG
RS0027678
Verschuldensteilung 2 : 1 zuungunsten eines unaufmerksam und nicht auf Sicht fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der einen in Straßenmitte gehenden Fußgänger von hinten niederstößt. Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Fußgängers, der mitten auf der Autobahn entgegenkommenden Autos entgegenlief und dem Personenkraftwagenlenker, der unaufmerksam mit fünfunddreißig bis vierzig km/h an dem schwer havarierten Unfallfahrzeug und auf der Fahrbahn liegenden Unfallopfern vorbeifahren wollte und dabei den Fußgänger niederstieß.
- Rechtssatz:
Verschuldensteilung 2 : 1 zuungunsten eines unaufmerksam und nicht auf Sicht fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der einen in Straßenmitte gehenden Fußgänger von hinten niederstößt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob232/67; 2Ob124/77; 8Ob94/87
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 21.09.1967
- Norm:
- ABGB §1304 BIIf
StVO §76 Abs1 IIa - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 232/67 2 Ob 232/67 Entscheidungstext OGH 21.09.1967 2 Ob 232/67
2 Ob 124/77 2 Ob 124/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 2 Ob 124/77 Auch
8 Ob 94/87 8 Ob 94/87 Entscheidungstext OGH 16.02.1988 8 Ob 94/87 Vgl auch; Beisatz: Hier: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Fußgängers, der mitten auf der Autobahn entgegenkommenden Autos entgegenlief und dem Personenkraftwagenlenker, der unaufmerksam mit fünfunddreißig bis vierzig km/h an dem schwer havarierten Unfallfahrzeug und auf der Fahrbahn liegenden Unfallopfern vorbeifahren wollte und dabei den Fußgänger niederstieß. (T1) Veröff: ZVR 1988/149 S 332