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RECHTSPRECHUNG


RS0028222


Mehraufwendungen nach Kostenvoranschlag: Der OGH schließt sich der Meinung von Krejci (in Rummel, ABGB, Rdz 7 und 25 zu § 1170 a in Verbindung im Rdz 11 und 27 zu § 1168) an, daß höhere Werklohnforderungen des Unternehmers wegen Mehraufwendungen, die auf Umstände in der Bestellersphäre zurückzuführen sind, selbst bei Zugrundelegung eines „Kostenvoranschlages unter ausdrücklicher Gewährleistung“ im Sinne des § 1170 a Abs 1 ABGB nicht ausgeschlossen sind; dem Besteller steht weder in diesem Fall noch bei Zugrundelegung eines „Kostenvoranschlages ohne Gewährleistung“ im Sinne des § 1170 a Abs 2 ABGB, ein Rücktrittsrecht zu.


Rechtssatz:

Der OGH schließt sich der Meinung von Krejci (in Rummel, ABGB, Rdz 7 und 25 zu § 1170 a in Verbindung im Rdz 11 und 27 zu § 1168) an, daß höhere Werklohnforderungen des Unternehmers wegen Mehraufwendungen, die auf Umstände in der Bestellersphäre zurückzuführen sind, selbst bei Zugrundelegung eines "Kostenvoranschlages unter ausdrücklicher Gewährleistung" im Sinne des § 1170 a Abs 1 ABGB nicht ausgeschlossen sind; dem Besteller steht weder in diesem Fall noch bei Zugrundelegung eines "Kostenvoranschlages ohne Gewährleistung" im Sinne des § 1170 a Abs 2 ABGB, ein Rücktrittsrecht zu.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob519/85; 1Ob42/86; 6Ob610/88; 1Ob192/97k; 6Ob233/97a; 9Ob109/06d; 4Ob128/14y

Schlagworte:

Entscheidung:
19.03.1985

Norm:
ABGB §1170a

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 519/85 5 Ob 519/85 Entscheidungstext OGH 19.03.1985 5 Ob 519/85 Veröff: RdW 1985,305 = SZ 58/41 = EvBl 1986/27 S 109
1 Ob 42/86 1 Ob 42/86 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 42/86 Auch; nur: Der OGH schließt sich der Meinung von Krejci (in Rummel, ABGB, Rdz 7 und 25 zu § 1170 a in Verbindung im Rdz 11 und 27 zu § 1168) an, daß höhere Werklohnforderungen des Unternehmers wegen Mehraufwendungen, die auf Umstände in der Bestellersphäre zurückzuführen sind, selbst bei Zugrundelegung eines "Kostenvoranschlages unter ausdrücklicher Gewährleistung" im Sinne des § 1170 a Abs 1 ABGB nicht ausgeschlossen sind. (T1) Veröff: WBl 1987,219
6 Ob 610/88 6 Ob 610/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 6 Ob 610/88 nur T1
1 Ob 192/97k 1 Ob 192/97k Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 192/97k Vgl; Beisatz: Hier: Pauschalpreisvereinbarung. (T2)
6 Ob 233/97a 6 Ob 233/97a Entscheidungstext OGH 29.10.1997 6 Ob 233/97a nur T1; Beis wie T2
9 Ob 109/06d 9 Ob 109/06d Entscheidungstext OGH 18.10.2006 9 Ob 109/06d Vgl auch; nur T1; Beisatz: Liegen die Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist selbst bei einem „garantierten" Kostenvorschlag die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches des Werkunternehmers auf die Mehrkosten entbehrlich. (T3)
4 Ob 128/14y 4 Ob 128/14y Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 128/14y Auch