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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 603/57 2 Ob 603/57 Entscheidungstext OGH 08.01.1958 2 Ob 603/57 Veröff: ZVR 1958/250 S 232 = SZ 31/4
RECHTSPRECHUNG
RS0029850
Die Ankündigung der Einfahrt des D – Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn, sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.
- Rechtssatz:
Die Ankündigung der Einfahrt des D - Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn , sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob603/57
- Schlagworte:
- Eisenbahnunfall
- Entscheidung:
- 08.01.1958
- Norm:
- ABGB §1165 B
EKHG §1 IIB
RHG §1 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 603/57 2 Ob 603/57 Entscheidungstext OGH 08.01.1958 2 Ob 603/57 Veröff: ZVR 1958/250 S 232 = SZ 31/4