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RECHTSPRECHUNG


RS0029850


Die Ankündigung der Einfahrt des D – Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn, sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.


Rechtssatz:

Die Ankündigung der Einfahrt des D - Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn , sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob603/57

Schlagworte:

Entscheidung:
08.01.1958

Norm:
ABGB §1165 B
EKHG §1 IIB
RHG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 603/57 2 Ob 603/57 Entscheidungstext OGH 08.01.1958 2 Ob 603/57 Veröff: ZVR 1958/250 S 232 = SZ 31/4