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RECHTSPRECHUNG


RS0034026


Verzicht auf Erhaltungsanspruch: In dem Ersuchen an den Vermieter, der Vornahme notwendiger Erhaltungsarbeiten durch den Mieter selbst zuzustimmen, liegt noch kein Verzicht auf den Erhaltungsanspruch.


Rechtssatz:

In dem Ersuchen an den Vermieter, der Vornahme notwendiger Erhaltungsarbeiten durch den Mieter selbst zuzustimmen, liegt noch kein Verzicht auf den Erhaltungsanspruch.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob591/89; 6Ob620/92; 1Ob589/94

Schlagworte:

Entscheidung:
07.11.1989

Norm:
ABGB §1444 Da
MRG §3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 591/89 4 Ob 591/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 4 Ob 591/89 Veröff: ImmZ 1990,6 = MietSlg 41098
6 Ob 620/92 6 Ob 620/92 Entscheidungstext OGH 21.01.1993 6 Ob 620/92 Auch
1 Ob 589/94 1 Ob 589/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 589/94 Beisatz: Auch in der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten in Entsprechung von § 3 MRG abweichender Vertragsbestimmungen kann kein Verzicht auf den Erhaltungsanspruch erblickt werden. (T1) Veröff: SZ 67/210