RECHTSPRECHUNG
RS0037441
Leistungsbegehren bei Dachreparatur: Können dem Vermieter nur Arbeiten aufgetragen werden, die der Beseitigung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, so ist das bloß auf „Reparatur einer Dachkonstruktion, einer Stahlbetondecke oder einer eingestürzten Decke“ gerichtete Leistungsbegehren und dementsprechend auch der darauf gerichtete gerichtliche Leistungsauftrag nicht hinlänglich individualisiert.
- Rechtssatz:
Können dem Vermieter nur Arbeiten aufgetragen werden, die der Beseitigung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, so ist das bloß auf "Reparatur einer Dachkonstruktion, einer Stahlbetondecke oder einer eingestürzten Decke" gerichtete Leistungsbegehren und dementsprechend auch der darauf gerichtete gerichtliche Leistungsauftrag nicht hinlänglich individualisiert.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob61/91
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 11.06.1991
- Norm:
- MRG §3 Abs3
ZPO §226 IIA2 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 61/91 5 Ob 61/91 Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 61/91 Veröff: WoBl 1991,166