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RECHTSPRECHUNG


RS0051132


Werkswohnung: Für die Qualifikation einer Wohnung als Werkswohnung ist es zwar erforderlich, daß der Betriebsinhaber verfügungsberechtigt ist und daß ein Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis besteht, nicht aber, daß die Wohnung unter dem angemessenen Benützungsentgelt vergeben wird. Diese Möglichkeit ist lediglich fakulativ.


Rechtssatz:

Für die Qualifikation einer Wohnung als Werkswohnung ist es zwar erforderlich, daß der Betriebsinhaber verfügungsberechtigt ist und daß ein Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis besteht, nicht aber, daß die Wohnung unter dem angemessenen Benützungsentgelt vergeben wird. Diese Möglichkeit ist lediglich fakulativ.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
9ObA212/91

Schlagworte:

Entscheidung:
04.12.1991

Norm:
ArbVG §95
MRG §1 Abs2 Z2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


9 ObA 212/91 9 ObA 212/91 Entscheidungstext OGH 04.12.1991 9 ObA 212/91 Veröff: JBl 1992,803 = Arb 10980 = RdW 1992,245 = ecolex 1992,259 = ecolex 1992,260