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RECHTSPRECHUNG


RS0052468


Wert enteigneter Flächen von Null: Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen mit Null anzunehmen.


Rechtssatz:

Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen mit Null anzunehmen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob723/83; 2Ob591/85; 4Ob599/88

Schlagworte:

Entscheidung:
09.11.1983

Norm:
BStG 1971 §18
EisbEG §4 A
EisbEG §6
Tir BauO 1974 §18

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 723/83 1 Ob 723/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 723/83
2 Ob 591/85 2 Ob 591/85 Entscheidungstext OGH 02.07.1985 2 Ob 591/85 Auch
4 Ob 599/88 4 Ob 599/88 Entscheidungstext OGH 13.12.1988 4 Ob 599/88 Vgl