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RECHTSPRECHUNG


RS0053575


Zusammenlegungsverfahren nicht präjudiziell für Entschädigungssumme: Das nach der Enteignung eingeleitete Zusammenlegungsverfahren unter Einschluss der „Restgrundstücke“ ist kein Grund, mit der Bestimmung der Entschädigungssumme für die Wertverminderung der Restgrundstücke zuzuwarten.


Rechtssatz:

Das nach der Enteignung eingeleitete Zusammenlegungsverfahren unter Einschluß der "Restgrundstücke" ist kein Grund, mit der Bestimmung der Entschädigungssumme für die Wertverminderung der Restgrundstücke zuzuwarten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob62/70

Schlagworte:

Entscheidung:
15.04.1970

Norm:
BStG §18 Abs1
EisbEG §6
EisbEG §9

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 62/70 5 Ob 62/70 Entscheidungstext OGH 15.04.1970 5 Ob 62/70