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RECHTSPRECHUNG


RS0053595


Unbeachtlichkeit der Vorwirkungen der Enteignung: Vorwirkungen der Enteignung, etwa die Verfügung einer Bausperre oder die Widmung als Verkehrsfläche und die dadurch bewirkte Wertminderung der enteigneten Fläche sind bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Nur die Enteignung gleichsam vorwegnehmende, also durch die beabsichtigte Bauführung bedingte Umstände bleiben außer Betracht. „Allgemeine Planungsgewinne“ aus der Erschließung eines gesamten Gebietes verbleiben hingegen dem Enteigneten sowie allen seinen Nachbarn, soweit sie sich zum Stichtag der Entschädigungsbemessung schon im Wert des Grundstückes niedergeschlagen haben.


Rechtssatz:

Vorwirkungen der Enteignung, etwa die Verfügung einer Bausperre oder die Widmung als Verkehrsfläche und die dadurch bewirkte Wertminderung der enteigneten Fläche sind bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob530/85; 4Ob1570/92; 2Ob282/05t; 8Ob109/10b; 4Ob63/11k; 4Ob200/13k

Schlagworte:

Entscheidung:
05.06.1986

Norm:
BStG §18
EisbEG §4 Abs1 A
EisbEG §7 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 530/85 6 Ob 530/85 Entscheidungstext OGH 05.06.1986 6 Ob 530/85 Veröff: EvBl 1987/79 S 311
4 Ob 1570/92 4 Ob 1570/92 Entscheidungstext OGH 01.09.1992 4 Ob 1570/92
2 Ob 282/05t 2 Ob 282/05t Entscheidungstext OGH 21.09.2006 2 Ob 282/05t Auch; Beisatz: Als negative Vorwirkungen bleiben nur die Enteignung gleichsam vorwegnehmende, also durch die beabsichtigte Bauführung bedingte Umstände zu seinen Gunsten außer Betracht. (T1); Beisatz: Die „allgemeinen Planungsgewinne" aus der Erschließung eines gesamten Gebietes verbleiben hingegen dem Enteigneten sowie allen seinen Nachbarn, soweit sie sich zum Stichtag der Entschädigungsbemessung schon im Wert des Grundstückes niedergeschlagen haben. (T2)
8 Ob 109/10b 8 Ob 109/10b Entscheidungstext OGH 04.11.2010 8 Ob 109/10b Auch
4 Ob 63/11k 4 Ob 63/11k Entscheidungstext OGH 21.06.2011 4 Ob 63/11k Auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Zur Frage der Beachtlichkeit von Vorwirkungen bei diesbezüglich selbständigen Entschädigungsverfahren siehe RS0057982. (T3)
4 Ob 200/13k 4 Ob 200/13k Entscheidungstext OGH 17.12.2013 4 Ob 200/13k Auch