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WEITERE INFORMATIONEN
6 Ob 857/82 6 Ob 857/82 Entscheidungstext OGH 15.04.1984 6 Ob 857/82
RECHTSPRECHUNG
RS0053650
Beachtlichkeit des Verlustes eines Zuganges zum öffentlichen Weg: In den Fällen, in denen ein bestehender Zugang zum öffentlichen Weg schon nach dem Enteignungszweck aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen verloren geht, stellt dieser Verlust eine unmittelbare Folge der Enteignung dar.
- Rechtssatz:
In den Fällen, in denen ein bestehender Zugang zum öffentlichen Weg schon nach dem Enteignungszweck aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen verloren geht, stellt dieser Verlust eine unmittelbare Folge der Enteignung dar.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob857/82
- Schlagworte:
- Bundesstrassengesetz - Enteignung
- Entscheidung:
- 15.04.1984
- Norm:
- BStG §18 Abs1
EisbEG §6 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
6 Ob 857/82 6 Ob 857/82 Entscheidungstext OGH 15.04.1984 6 Ob 857/82