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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 621/76 1 Ob 621/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 1 Ob 621/76 Veröff: EvBl 1976/255 S 576
5 Ob 609/76 5 Ob 609/76 Entscheidungstext OGH 19.10.1976 5 Ob 609/76 Vgl; Beisatz: Hier: Wurde das Unternehmen als Enteignungsobjekt nicht in Anspruch genommen. (T1) Veröff: SZ 49/123
RECHTSPRECHUNG
RS0053698
Maßgeblichkeit des Firmenwertes bei Unternehmensenteignung: Ist Gegenstand einer Enteignung auch ein Unternehmen, ist bei Festsetzung der Entschädigung auch der Firmenwert (Goodwill) des Unternehmens zu berücksichtigen.
- Rechtssatz:
Ist Gegenstand einer Enteignung auch ein Unternehmen, ist bei Festsetzung der Entschädigung auch der Firmenwert (Goodwill) des Unternehmens zu berücksichtigen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob621/76; 5Ob609/76
- Schlagworte:
- Bundesstrassengesetz - Enteignung
- Entscheidung:
- 02.06.1976
- Norm:
- BStG §18
EisbEG §4 A - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
1 Ob 621/76 1 Ob 621/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 1 Ob 621/76 Veröff: EvBl 1976/255 S 576
5 Ob 609/76 5 Ob 609/76 Entscheidungstext OGH 19.10.1976 5 Ob 609/76 Vgl; Beisatz: Hier: Wurde das Unternehmen als Enteignungsobjekt nicht in Anspruch genommen. (T1) Veröff: SZ 49/123