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RECHTSPRECHUNG


RS0058063


Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat.


Rechtssatz:

Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob70/89

Schlagworte:

Entscheidung:
26.09.1989

Norm:
EisbG §44 Abs3
EKHG §9 Abs2 G

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 70/89 2 Ob 70/89 Entscheidungstext OGH 26.09.1989 2 Ob 70/89