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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 70/89 2 Ob 70/89 Entscheidungstext OGH 26.09.1989 2 Ob 70/89
RECHTSPRECHUNG
RS0058063
Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat.
- Rechtssatz:
Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob70/89
- Schlagworte:
- Eisenbahnunfall
- Entscheidung:
- 26.09.1989
- Norm:
- EisbG §44 Abs3
EKHG §9 Abs2 G - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 70/89 2 Ob 70/89 Entscheidungstext OGH 26.09.1989 2 Ob 70/89