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RECHTSPRECHUNG


RS0062356


Räumungsbegehren des Arbeitsgebers bei Dienstwohnung: Auch der Arbeitgeber, der nicht Eigentümer der einem Arbeitnehmer überlassenen oder weiter belassenen Wohnung ist, kann die Räumung der Wohnung nach Beendigung des die Benützung rechtfertigenden Rechtsverhältnisses begehren.


Rechtssatz:

Auch der Arbeitgeber, der nicht Eigentümer der einem Arbeitnehmer überlassenen oder weiter belassenen Wohnung ist, kann die Räumung der Wohnung nach Beendigung des die Benützung rechtfertigenden Rechtsverhältnisses begehren.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8ObA252/95; 5Ob159/01w; 9ObA166/02f

Schlagworte:

Entscheidung:
14.09.1995

Norm:
ABGB §1090 IIb
ABGB §1151 VII
ABGB §1118 A2
MRG §1 Abs2 Z2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 ObA 252/95 8 ObA 252/95 Entscheidungstext OGH 14.09.1995 8 ObA 252/95
5 Ob 159/01w 5 Ob 159/01w Entscheidungstext OGH 27.09.2001 5 Ob 159/01w Vgl; Beisatz: Der Räumungsanspruch wird aus dem Eigentumsrecht oder wenigstens aus einem Nutzungsrecht an der titellos benützten Sache abgeleitet. (T1)
9 ObA 166/02f 9 ObA 166/02f Entscheidungstext OGH 22.01.2003 9 ObA 166/02f Auch; Beisatz: Voraussetzung ist hiebei, dass es auch der Arbeitgeber war, der das ihm vom Eigentümer der Liegenschaft übertragene Nutzungsrecht an den Arbeitnehmer weitergegeben hat. (T2)