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RECHTSPRECHUNG


RS0063624


Neutrale Nutzung: Kleingärten können auch in raumordnungsneutraler und baurechtlich neutraler Weise genutzt werden, wenn sich die Inhaber der Kleingärten auf die reine Bodennutzung beschränken. Das Kleingartengesetz schließt die Errichtung eines Gebäudes (regelmäßig eines Superädifikats) nicht aus.


Rechtssatz:

Kleingärten können auch in raumordnungs neutraler und baurechtlich neutraler Weise genutzt werden, wenn sich die Inhaber der Kleingärten auf die reine Bodennutzung beschränken.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob524/86; 6Ob17/10h; 6Ob2/14h

Schlagworte:

Entscheidung:
27.02.1986

Norm:
KlGG §1
Sbg ROG 1977 §19

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 524/86 6 Ob 524/86 Entscheidungstext OGH 27.02.1986 6 Ob 524/86 Veröff: SZ 59/42
6 Ob 17/10h 6 Ob 17/10h Entscheidungstext OGH 18.02.2010 6 Ob 17/10h Vgl auch
6 Ob 2/14h 6 Ob 2/14h Entscheidungstext OGH 15.05.2014 6 Ob 2/14h Auch; Beisatz: Das Kleingartengesetz schließt die Errichtung eines Gebäudes (regelmäßig eines Superädifikats) nicht aus. (T1)