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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 218/63 8 Ob 218/63 Entscheidungstext OGH 03.09.1963 8 Ob 218/63 Veröff: MietSlg 15557
6 Ob 17/10h 6 Ob 17/10h Entscheidungstext OGH 18.02.2010 6 Ob 17/10h Vgl aber, Beisatz: "Erholung" muss nicht unbedingt bloßes Entspannen durch Liegen, Sitzen oder geselliges Beisammensein im Kleingarten bedeuten; je nach Beruf und persönlicher Konstitution können vielmehr auch kleinere oder größere Gartenarbeiten im Sinne einer körperlichen Betätigung in frischer Luft (Bewegungsausgleich bei sitzender Beschäftigung usw) der Erholung dienen (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0063630
Keine Vermietung: Die Vermietung einer Liegenschaft zu Wohnzwecken fällt nicht unter die Bestimmungen des KlGG.
- Rechtssatz:
Die Vermietung einer Liegenschaft zu Wohnzwecken fällt nicht unter die Bestimmungen des KlGG.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob218/63; 6Ob17/10h
- Schlagworte:
- Kleingartengesetz
- Entscheidung:
- 03.09.1963
- Norm:
- KlGG §1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 218/63 8 Ob 218/63 Entscheidungstext OGH 03.09.1963 8 Ob 218/63 Veröff: MietSlg 15557
6 Ob 17/10h 6 Ob 17/10h Entscheidungstext OGH 18.02.2010 6 Ob 17/10h Vgl aber, Beisatz: "Erholung" muss nicht unbedingt bloßes Entspannen durch Liegen, Sitzen oder geselliges Beisammensein im Kleingarten bedeuten; je nach Beruf und persönlicher Konstitution können vielmehr auch kleinere oder größere Gartenarbeiten im Sinne einer körperlichen Betätigung in frischer Luft (Bewegungsausgleich bei sitzender Beschäftigung usw) der Erholung dienen (T1)