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RECHTSPRECHUNG


RS0069277


Teilanwendung bei Neuerrichtung nach 1953: Es ist im Sinne des § 1 Abs 4 Z 1 MRG lediglich auf die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel hergestellten Mietgegenstände, nicht aber auf das Gebäude insgesamt mit Einschluss aller seiner selbständigen abgeschlossenen Einheiten abzustellen (teleologische Reduktion).


Rechtssatz:

Es ist im Sinne des § 1 Abs 4 Z 1 MRG lediglich auf die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel hergestellten Mietgegenstände, nicht aber auf das Gebäude insgesamt mit Einschluss aller seiner selbständigen abgeschlossenen Einheiten abzustellen (teleologische Reduktion).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob64/87; 5Ob68/88; 5Ob160/92; 5Ob240/97y; 5Ob124/98s; 5Ob122/98x; 7Ob54/10g

Schlagworte:

Entscheidung:
14.07.1987

Norm:
MRG §1 Abs4 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 64/87 5 Ob 64/87 Entscheidungstext OGH 14.07.1987 5 Ob 64/87 Veröff: WoBl 1988,18 (Würth)
5 Ob 68/88 5 Ob 68/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 5 Ob 68/88 Auch; Veröff: ImmZ 1989,203
5 Ob 160/92 5 Ob 160/92 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 160/92 Vgl aber; Beisatz: Eine Verallgemeinerung, daß § 1 Abs 4 Z 1 MRG in allen Fällen so auszulegen wäre, als lautete er, nur solche Mietgegenstände, die unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel nach dem in dieser Gesetzesstelle genannten Stichtag errichtet worden seinen, sollten dem vollen Anwendungbereich des MRG unterstellt werden, lässt sich aus dem Gesetzesworlaut, über dessen äußersten Wortsinn nicht hinausgegangen werden darf, nicht ableiten. (T1) Veröff: WoBl 1993,114 (Würth)
5 Ob 240/97y 5 Ob 240/97y Entscheidungstext OGH 24.06.1997 5 Ob 240/97y Gegenteilig; Beisatz: Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist nicht erfüllt, wenn nur ein einzelner Mietgegenstand, nicht aber das ganze Gebäude ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel auf Grund einer nach dem 30.6.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde (5 Ob 160/92 = WoBl 1993, 144; 5 Ob 1030/93 = JusExtra 1427 und 1428). (T2)
5 Ob 124/98s 5 Ob 124/98s Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 124/98s Gegenteilig; Beis wie T2
5 Ob 122/98x 5 Ob 122/98x Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 122/98x Gegenteilig; Beis wie T2
7 Ob 54/10g 7 Ob 54/10g Entscheidungstext OGH 26.05.2010 7 Ob 54/10g Gegenteilig; Beis wie T2