zurück
WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 517/85 4 Ob 517/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1985 4 Ob 517/85 Veröff: MietSlg 37227(24)
1 Ob 578/87 1 Ob 578/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 578/87 Abweichend; Beisatz: Vermietung im Rahmen des Betriebes eines Gragierungsunternehmens fällt auch dann nicht unter die Bestimmungen des MRG, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken erfolgt. (T1) Veröff: JBl 1987,584 = ImmZ 1987,349
RECHTSPRECHUNG
RS0069354
Garagen zu Privatzwecken sind nicht vom MRG erfasst: Ebenso wie schon das MG erfaßt auch das MRG nicht die selbständige Miete an Garagen und Kraftfahrzeugabstellplätzen, ausgenommen zu geschäftlichen Zwecken.
- Rechtssatz:
Ebenso wie schon das MG erfaßt auch das MRG nicht die selbständige Miete an Garagen und Kraftfahrzeugabstellplätzen, ausgenommen zu geschäftlichen Zwecken.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob517/85; 1Ob578/87
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 25.06.1985
- Norm:
- MRG §1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
4 Ob 517/85 4 Ob 517/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1985 4 Ob 517/85 Veröff: MietSlg 37227(24)
1 Ob 578/87 1 Ob 578/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 578/87 Abweichend; Beisatz: Vermietung im Rahmen des Betriebes eines Gragierungsunternehmens fällt auch dann nicht unter die Bestimmungen des MRG, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken erfolgt. (T1) Veröff: JBl 1987,584 = ImmZ 1987,349