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RECHTSPRECHUNG


RS0069363


Vermietung eines Einfamilienhauses zu Geschäftszwecken: Kein Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG bei einem Einfamilienhaus das zu geschäftlichen Zwecken vermietet wird sondern Anwendung des § 12 Abs 3 MRG. Die Möglichkeit einer künftigen Wiederverwendung als Einfamilienhaus nach Auflösung des Mietvertrages reicht für Anwendung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG nicht aus.


Rechtssatz:

Kein Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG bei einem Einfamilienhaus das zu geschäftlichen Zwecken vermietet wird sondern Anwendung des § 12 Abs 3 MRG. Die Möglichkeit einer künftigen Wiederverwendung als Einfamilienhaus nach Auflösung des Mietvertrages reicht für Anwendung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG nicht aus.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob597/84

Schlagworte:

Entscheidung:
27.11.1984

Norm:
MRG §1 Abs4 Z2
MRG §12 Abs3 Ce

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 597/84 5 Ob 597/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 597/84 Veröff: SZ 57/191 = EvBl 1985/150 S 690 = MietSlg XXXVI/45 = RdW 1985,274