zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 58/85 5 Ob 58/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 5 Ob 58/85
RECHTSPRECHUNG
RS0069444
MRG-Anwendung auch bei Barockschloss: Das MRG umfaßt jede Raummiete zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken, also auch die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumlichkeiten in einem ursprünglich als Barockschloß errichteten Gebäude.
- Rechtssatz:
Das MRG umfaßt jede Raummiete zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken, also auch die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumlichkeiten in einem ursprünglich als Barockschloß errichteten Gebäude.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob58/85
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 10.09.1985
- Norm:
- MRG §1 Abs1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 58/85 5 Ob 58/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 5 Ob 58/85