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RECHTSPRECHUNG


RS0069456


MRG-Anwendung auf WWF-geförderten Mietgegenstand: Das MRG ist auf einen mit Mitteln des WWF geförderten Mietgegenstand auch dann zu Gänze anzuwenden, wenn an ihm Wohnungseigentum besteht.


Rechtssatz:

Das MRG ist auf einen mit Mitteln des WWF geförderten Mietgegenstand auch dann zu Gänze anzuwenden, wenn an ihm Wohnungseigentum besteht.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob68/89

Schlagworte:

Entscheidung:
05.09.1989

Norm:
MRG §1 Abs4 Z3
MRG §58
WWG §15

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 68/89 5 Ob 68/89 Entscheidungstext OGH 05.09.1989 5 Ob 68/89 Veröff: SZ 62/142 = WoBl 1989,144