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RECHTSPRECHUNG


RS0069479


Unterschied zwischen Pachtverhältnis und Geschäftsraummiete: Wurde ein Grundstück mit einer darauf errichteten Spielhalle in Bestand genommen, so liegt im Verhältnis zum Eigentümer der Bestandsache in Wahrheit kein Pachtverhältnis, sondern eine Geschäftsraummiete vor, für die das MRG gilt.


Rechtssatz:

Wurde ein Grundstück mit einer darauf errichteten Spielhalle in Bestand genommen, so liegt im Verhältnis zum Eigentümer der Bestandsache in Wahrheit kein Pachtverhältnis, sondern eine Geschäftsraummiete vor, für die das MRG gilt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob691/86

Schlagworte:

Entscheidung:
18.12.1986

Norm:
MRG §1 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 691/86 7 Ob 691/86 Entscheidungstext OGH 18.12.1986 7 Ob 691/86