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RECHTSPRECHUNG


RS0069509


Keine MRG-Anwendung auf Superädifikat vor Errichtung: Ist ein Superädifikat vom Mieter auf der gemieteten Grundfläche noch nicht errichtet worden, ist die analoge Anwendung der für Geschäftsräume geltenden Kündigungsschutzbestimmungen des MRG nicht gerechtfertigt (unter Ablehnung von 4 Ob 533/91 = WoBl 1992/7).


Rechtssatz:

Ist ein Superädifikat vom Mieter auf der gemieteten Grundfläche noch nicht errichtet worden, ist die analoge Anwendung der für Geschäftsräume geltenden Kündigungsschutzbestimmungen des MRG nicht gerechtfertigt (unter Ablehnung von 4 Ob 533/91 = WoBl 1992/7).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
9Ob512/95

Schlagworte:

Entscheidung:
28.06.1995

Norm:
MRG §1 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


9 Ob 512/95 9 Ob 512/95 Entscheidungstext OGH 28.06.1995 9 Ob 512/95 Veröff: SZ 68/123