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RECHTSPRECHUNG


RS0069580


Dienstwohnung nach Ende des Arbeitsverhältnisses: Aus der Weiterbelassung des Arbeitnehmers in der Dienstwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht ohne weiteres auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, nunmehr mit dem Arbeitnehmer einen nach dem MRG geschützten Mietvertrag abzuschließen. (§ 48 ASGG).


Rechtssatz:

Aus der Weiterbelassung des Arbeitnehmers in der Dienstwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht ohne weiteres auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, nunmehr mit dem Arbeitnehmer einen nach dem MRG geschützten Mietvertrag abzuschließen. (§ 48 ASGG).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
9ObA336/89; 9ObA172/97b; 9ObA146/15h

Schlagworte:

Entscheidung:
20.12.1989

Norm:
MRG §1 Abs2 Z2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


9 ObA 336/89 9 ObA 336/89 Entscheidungstext OGH 20.12.1989 9 ObA 336/89
9 ObA 172/97b 9 ObA 172/97b Entscheidungstext OGH 09.07.1997 9 ObA 172/97b Auch
9 ObA 146/15h 9 ObA 146/15h Entscheidungstext OGH 21.12.2015 9 ObA 146/15h