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RECHTSPRECHUNG


RS0069588


Zimmervermietung als Beherbergungsbetrieb: Zur Frage, unter welchen Umständen die Vermietung von Zimmern durch einen Vermieter, der zwar eine gewerbebehördliche Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebes hat, dennoch nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 3 MG (= jetzt § 1 Abs 2 Z 1 Fall 1 MRG) fällt, kann auf die Während der Geltung des MG zur insoweit gleichen Rechtslage wie nach dem Inkrafttreten des MRG ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (MietSlg 18257).


Rechtssatz:

Zur Frage, unter welchen Umständen die Vermietung von Zimmern durch einen Vermieter, der zwar eine gewerbebehördliche Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebes hat, dennoch nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 3 MG (= jetzt § 1 Abs 2 Z 1 Fall 1 MRG) fällt, kann auf die Während der Geltung des MG zur insoweit gleichen Rechtslage wie nach dem Inkrafttreten des MRG ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (MietSlg 18257).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob131/92 (5Ob132/92)

Schlagworte:

Entscheidung:
15.09.1992

Norm:
MRG §1 Abs2 Z1 Fall1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 131/92 5 Ob 131/92 Entscheidungstext OGH 15.09.1992 5 Ob 131/92