RECHTSPRECHUNG
RS0069588
Zimmervermietung als Beherbergungsbetrieb: Zur Frage, unter welchen Umständen die Vermietung von Zimmern durch einen Vermieter, der zwar eine gewerbebehördliche Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebes hat, dennoch nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 3 MG (= jetzt § 1 Abs 2 Z 1 Fall 1 MRG) fällt, kann auf die Während der Geltung des MG zur insoweit gleichen Rechtslage wie nach dem Inkrafttreten des MRG ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (MietSlg 18257).
- Rechtssatz:
Zur Frage, unter welchen Umständen die Vermietung von Zimmern durch einen Vermieter, der zwar eine gewerbebehördliche Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebes hat, dennoch nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 3 MG (= jetzt § 1 Abs 2 Z 1 Fall 1 MRG) fällt, kann auf die Während der Geltung des MG zur insoweit gleichen Rechtslage wie nach dem Inkrafttreten des MRG ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (MietSlg 18257).
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob131/92 (5Ob132/92)
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 15.09.1992
- Norm:
- MRG §1 Abs2 Z1 Fall1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 131/92 5 Ob 131/92 Entscheidungstext OGH 15.09.1992 5 Ob 131/92