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RECHTSPRECHUNG


RS0069618


Vermutung eines Beherbergungsvertrages: Die Benützung auf Grund eines Beherbergungsvertrages ist aber bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Räume, die – auch für den Mieter klar erkennbar – zu einem Beherbergungsbetrieb gehören und einer mit dem Beherbergungszweck dieses Unternehmens in Einklang stehenden Nutzung zugeführt werden sollen, zu vermuten.


Rechtssatz:

Die Benützung auf Grund eines Beherbergungsvertrages ist aber bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Räume, die - auch für den Mieter klar erkennbar - zu einem Beherbergungsbetrieb gehören und einer mit dem Beherbergungszweck dieses Unternehmens in Einklang stehenden Nutzung zugeführt werden sollen, zu vermuten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob606/89; 7Ob3/11h

Schlagworte:

Entscheidung:
05.12.1989

Norm:
MRG §1 Abs2 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 606/89 4 Ob 606/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 606/89
7 Ob 3/11h 7 Ob 3/11h Entscheidungstext OGH 16.02.2011 7 Ob 3/11h Auch