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RECHTSPRECHUNG


RS0069631


Beherbergung ist Einzelfallfrage: Ob eine Wohnung im Einzelfall tatsächlich „im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens“ vermietet worden ist, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.


Rechtssatz:

Ob eine Wohnung im Einzelfall tatsächlich "im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens" vermietet worden ist, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob606/89; 7Ob3/11h

Schlagworte:

Entscheidung:
05.12.1989

Norm:
MRG §1 Abs2 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 606/89 4 Ob 606/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 606/89
7 Ob 3/11h 7 Ob 3/11h Entscheidungstext OGH 16.02.2011 7 Ob 3/11h Auch; Beisatz: Die Frage, ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebs eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. (T1)