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WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 606/89 4 Ob 606/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 606/89
7 Ob 3/11h 7 Ob 3/11h Entscheidungstext OGH 16.02.2011 7 Ob 3/11h Auch; Beisatz: Die Frage, ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebs eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0069631
Beherbergung ist Einzelfallfrage: Ob eine Wohnung im Einzelfall tatsächlich „im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens“ vermietet worden ist, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.
- Rechtssatz:
Ob eine Wohnung im Einzelfall tatsächlich "im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens" vermietet worden ist, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob606/89; 7Ob3/11h
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 05.12.1989
- Norm:
- MRG §1 Abs2 Z1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
4 Ob 606/89 4 Ob 606/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 606/89
7 Ob 3/11h 7 Ob 3/11h Entscheidungstext OGH 16.02.2011 7 Ob 3/11h Auch; Beisatz: Die Frage, ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebs eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. (T1)