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WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 606/89 4 Ob 606/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 606/89
RECHTSPRECHUNG
RS0069636
Geschäftsräume in Beherbergungsunternehmen: Stellt der Beherbergungsunternehmer dauernd Räume für einen geschäftlichen Zweck zur Verfügung, liegt kein Zusammenhang mit dem Beherbergungsbetrieb mehr vor.
- Rechtssatz:
Stellt der Beherbergungsunternehmer dauernd Räume für einen geschäftlichen Zweck zur Verfügung, liegt kein Zusammenhang mit dem Beherbergungsbetrieb mehr vor.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob606/89
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 05.12.1989
- Norm:
- MRG §1 Abs2 Z1
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
4 Ob 606/89 4 Ob 606/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 606/89