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RECHTSPRECHUNG


RS0069674


Errichtung eines Gebäudes: „Errichtung des Gebäudes“ in dieser Bestimmung ist in dem durch § 2 Abs 1 WGG definierten Umfang zu verstehen.


Rechtssatz:

"Errichtung des Gebäudes" in dieser Bestimmung ist in dem durch § 2 Abs 1 WGG definierten Umfang zu verstehen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob32/90 (5Ob33/90)

Schlagworte:

Entscheidung:
27.11.1990

Norm:
MRG §1 Abs3
WGG §2 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 32/90 5 Ob 32/90 Entscheidungstext OGH 27.11.1990 5 Ob 32/90