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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 32/90 5 Ob 32/90 Entscheidungstext OGH 27.11.1990 5 Ob 32/90
RECHTSPRECHUNG
RS0069674
Errichtung eines Gebäudes: „Errichtung des Gebäudes“ in dieser Bestimmung ist in dem durch § 2 Abs 1 WGG definierten Umfang zu verstehen.
- Rechtssatz:
"Errichtung des Gebäudes" in dieser Bestimmung ist in dem durch § 2 Abs 1 WGG definierten Umfang zu verstehen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob32/90 (5Ob33/90)
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 27.11.1990
- Norm:
- MRG §1 Abs3
WGG §2 Abs1 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
5 Ob 32/90 5 Ob 32/90 Entscheidungstext OGH 27.11.1990 5 Ob 32/90