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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 154/92 5 Ob 154/92 Entscheidungstext OGH 22.12.1992 5 Ob 154/92
5 Ob 128/94 5 Ob 128/94 Entscheidungstext OGH 22.11.1994 5 Ob 128/94 nur: Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0069688
MRG-Anwendung bei Wohnungsgemeinnützigkeit: Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. Für die von der Antragstellerin gewünschte Anwendung von Bestimmungen des WGG anstelle jener des § 18 Abs 1 Z 2 MRG im Wege der Analogie besteht unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit.
- Rechtssatz:
Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. Für die von der Antragstellerin gewünschte Anwendung von Bestimmungen des WGG anstelle jener des § 18 Abs 1 Z 2 MRG im Wege der Analogie besteht unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob154/92; 5Ob128/94
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 22.12.1992
- Norm:
- MRG aF §1 Abs3
MRG §18 Abs1 Z2
WGG §14 Abs2 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 154/92 5 Ob 154/92 Entscheidungstext OGH 22.12.1992 5 Ob 154/92
5 Ob 128/94 5 Ob 128/94 Entscheidungstext OGH 22.11.1994 5 Ob 128/94 nur: Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. (T1)