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RECHTSPRECHUNG


RS0069910


Unwirksame Pflichtenübernahme neben Mietzins: Regelt eine Mietvertragsbestimmung die Übernahme von Pflichten neben dem vereinbarten Mietzins, ist sie unwirksam, soweit sie den zwingenden Bestimmungen des § 3 MRG widerspricht.


Rechtssatz:

Regelt eine Mietvertragsbestimmung die Übernahme von Pflichten neben dem vereinbarten Mietzins, ist sie unwirksam, soweit sie den zwingenden Bestimmungen des § 3 MRG widerspricht.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob19/93

Schlagworte:

Entscheidung:
09.03.1993

Norm:
MRG §3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 19/93 5 Ob 19/93 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 19/93