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RECHTSPRECHUNG


RS0069914


Überwälzbarer Aufwand für die Hausbesorgerwohnung: Der auf die Mieter direkt oder indirekt überwälzbare Aufwand für die Hausbesorgerwohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Wohnanlage und zum Arbeitsaufwand des Hausbesorgers zu stehen.


Rechtssatz:

Der auf die Mieter direkt oder indirekt überwälzbare Aufwand für die Hausbesorgerwohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Wohnanlage und zum Arbeitsaufwand des Hausbesorgers zu stehen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob105/91

Schlagworte:

Entscheidung:
12.11.1991

Norm:
MRG §3
MRG §23

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 105/91 5 Ob 105/91 Entscheidungstext OGH 12.11.1991 5 Ob 105/91