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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 1025/93 5 Ob 1025/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 5 Ob 1025/93
RECHTSPRECHUNG
RS0069981
Instandsetzung des Dachs fällt in Erhaltungspflicht: Die Instandsetzung des Daches (also die Verhinderung des Eintritts von Niederschlagswasser in das Mietobjekt) fällt gemäß § 3 Abs 2 Z 2 MRG sogar bei einem „Kellerraum“ in die Erhaltungspflicht des Vermieters.
- Rechtssatz:
Die Instandsetzung des Daches (also die Verhinderung des Eintritts von Niederschlagswasser in das Mietobjekt) fällt gemäß § 3 Abs 2 Z 2 MRG sogar bei einem "Kellerraum" in die Erhaltungspflicht des Vermieters.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob1025/93
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 25.05.1993
- Norm:
- MRG §3 Abs2 Z3
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
5 Ob 1025/93 5 Ob 1025/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 5 Ob 1025/93