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RECHTSPRECHUNG


RS0070011


Durchführung privilegierter Arbeiten: Die Verpflichtung, privilegierte Arbeiten durchzuführen, ist vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MRG nicht abhängig.


Rechtssatz:

Die Verpflichtung, privilegierte Arbeiten durchzuführen, ist vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MRG nicht abhängig.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob61/91

Schlagworte:

Entscheidung:
11.06.1991

Norm:
MRG §3 Abs3
MRG §7

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 61/91 5 Ob 61/91 Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 61/91 Veröff: WoBl 1991,166