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RECHTSPRECHUNG


RS0070021


Vorarbeiten und Nacharbeiten von Erhaltungsarbeiten umfasst: Dazu gehören auch Vorarbeiten und Nacharbeiten.


Rechtssatz:

Dazu gehören auch Vorarbeiten und Nacharbeiten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob1062/93

Schlagworte:

Entscheidung:
14.09.1993

Norm:
MRG §3 Abs3 Z2 litb

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 1062/93 5 Ob 1062/93 Entscheidungstext OGH 14.09.1993 5 Ob 1062/93