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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 26/87 5 Ob 26/87 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 Ob 26/87 Veröff: ImmZ 1988,137 = SZ 60/45
RECHTSPRECHUNG
RS0070026
Aus dem Wortlaut des § 18 in Verbindung mit § 3 Abs 3 Einleitungssatz MRG und § 19 Abs 1 Z 2 MRG geht hervor, daß die vollen zehn Kalenderjahre erfaßt sein müssen, die dem Jahr vorangingen, in dem der Erhaltungsaufwand angefallen ist bzw der Antrag gestellt wurde.
- Rechtssatz:
Aus dem Wortlaut des § 18 in Verbindung mit § 3 Abs 3 Einleitungssatz MRG und § 19 Abs 1 Z 2 MRG geht hervor, daß die vollen zehn Kalenderjahre erfaßt sein müssen, die dem Jahr vorangingen, in dem der Erhaltungsaufwand angefallen ist bzw der Antrag gestellt wurde.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob26/87
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 17.03.1987
- Norm:
- MRG §3 Abs3
MRG §18
MRG §19 Abs1 Z2 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 26/87 5 Ob 26/87 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 Ob 26/87 Veröff: ImmZ 1988,137 = SZ 60/45