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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 173/72 2 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 173/72
RECHTSPRECHUNG
RS0070836
Die eigenmächtige Eröffnung eines fertiggestellten Straßenstückes durch die Angestellten einer Bauunternehmung kann mit dem in der ÖNorm B 2110 erwähnten „In-Benützung-Nehmen“ durch den Auftraggeber, das als Leistungsabnahme gilt, nicht gleichgesetzt werden.
- Rechtssatz:
Die eigenmächtige Eröffnung eines fertiggestellten Straßenstückes durch die Angestellten einer Bauunternehmung kann mit dem in der ÖNorm B 2110 erwähnten "In-Benützung-Nehmen" durch den Auftraggeber, das als Leistungsabnahme gilt, nicht gleichgesetzt werden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob173/72
- Schlagworte:
- In-Benützung-Nehmen
- Entscheidung:
- 23.11.1972
- Norm:
- enG 1954 allg
Ö B 2110 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 173/72 2 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 173/72